Grundsteuer 2025: Was Eigentümer wissen müssen
Die Grundsteuerreform ist in aller Munde und sorgt bei vielen Eigentümern für Verunsicherung. Ab 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft, die auf einer anderen Berechnungsmethode basiert als die bisherige. Was bedeutet das für Sie als Eigentümer in Osnabrück?
DIE IMMOBILIENMAKLERIN hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Bisher wurde die Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten berechnet, die teilweise noch aus den 1960er Jahren stammen. Diese Werte entsprachen oft nicht mehr den tatsächlichen Marktwerten der Immobilien. Die neue Grundsteuer wird nun auf Basis von aktuellen Grundstückswerten und Immobilienmerkmalen berechnet, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führen soll.
Der Stichtag für die Bewertung der Grundstücke war der 1. Januar 2022. Das bedeutet, dass die Grundsteuer auf Basis der Werte berechnet wird, die die Grundstücke an diesem Tag hatten.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Die Berechnung der neuen Grundsteuer ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Dazu gehören:
- Grundstücksfläche: Die Größe Ihres Grundstücks spielt eine Rolle. Je größer das Grundstück, desto höher die Grundsteuer.
- Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in Ihrem Gebiet an. Ein Grundstück in einer begehrten Lage hat einen höheren Bodenrichtwert und somit auch eine höhere Grundsteuer.
- Gebäudeart: Ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie handelt, beeinflusst die Berechnung.
- Wohnfläche: Die Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung wird berücksichtigt. Größere Wohnflächen führen zu einer höheren Grundsteuer.
- Baujahr: Das Baujahr des Gebäudes fließt in die Berechnung ein. Neuere Gebäude haben in der Regel einen höheren Wert und somit auch eine höhere Grundsteuer.
Neben diesen Faktoren können auch weitere Merkmale wie die Ausstattung des Gebäudes oder die Nutzung des Grundstücks die Berechnung beeinflussen.
Was ist der Hebesatz und wie wird er festgelegt?
Der Hebesatz ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Er wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Der Hebesatz wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert, der den Wert Ihres Grundstücks und der Bebauung widerspiegelt.
Die Kommunen haben bei der Festlegung des Hebesatzes einen gewissen Spielraum. Das Bundesfinanzministerium hat den Gemeinden zwar empfohlen, mit der neuen Grundsteuerreform nicht mehr Geld einzunehmen als vorher (Aufkommensneutralität). Allerdings haben viele Gemeinden finanzielle Schwierigkeiten und könnten versucht sein, den Hebesatz zu erhöhen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Fristen und wichtige Termine
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts musste bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Wann kommt der Grundsteuerbescheid?
Viele Kommunen haben die Grundsteuerbescheide noch nicht verschickt, was zu Verunsicherung bei den Eigentümern führt. Es wird erwartet, dass die meisten Bescheide im ersten Quartal 2025 bei den Eigentümern eintreffen.
Was sollten Sie tun, wenn der Bescheid eintrifft?
- Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig: Vergleichen Sie die Angaben im Bescheid mit Ihrem Grundsteuer-Wertbescheid. Stimmen die Angaben zur Immobilie, zum Wert und zum Hebesatz überein?
- Achten Sie auf den Hebesatz: Informieren Sie sich über den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde. Diesen finden Sie auf der Website der Gemeinde oder in den lokalen Medien.
- Beantragen Sie bei Bedarf Ratenzahlung: Wenn die Grundsteuer besonders hoch ist oder der Bescheid zu spät eintrifft, können Sie bei Ihrer Gemeinde eine Ratenzahlung beantragen.
- Löschen Sie alte Daueraufträge: Wenn Sie für die bisherige Grundsteuer einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen löschen oder aussetzen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?
Ja, Sie können gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Beachten Sie jedoch, dass ein Widerspruch nur dann sinnvoll ist, wenn Fehler in der Berechnung vorliegen. Ein Widerspruch gegen die Bewertung der Immobilie befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht.
Härtefälle
Es gibt Regelungen für Härtefälle, in denen die Grundsteuer eine besondere Belastung darstellt. Wenn Sie beispielsweise ein geringes Einkommen haben oder hohe Ausgaben für die Pflege eines Angehörigen tragen müssen, können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Ermäßigung der Grundsteuer stellen.
Wie kann ich mich weiter informieren?
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Website des Finanzamts Osnabrück und auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Sie können sich auch an Verbände wie Haus & Grund wenden, die Informationen und Beratung für Eigentümer anbieten.
Simone Venneman | DIE IMMOBILIENMAKLERIN
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